Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung: Sozialpädagogik

im Fachbereich Gesundheit und Soziales

Staatlich anerkannte Erzieher*in

konsekutive Form

Bewerbungen für das kommende Schuljahr sind ab sofort möglich!

Bitte bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen für die konsekutive Erzieher*innenausbildung so vor, dass sie vollständig und aussagekräftig sind.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen vollständig und in einer Klarsichthülle ein:

  1. ausgefüllter, ausgedruckter und unterschriebener Anmeldebogen mit aktuellem Lichtbild
    (Passbildgröße, bitte an entsprechender Stelle aufkleben!) Anmeldebogen
  2. Anschreiben mit Begründung des Ausbildungswunsches
  3. Nachweis über schulische Qualifikationen in beglaubigter Kopie
  4. Nachweis über berufliche Qualifikationen in beglaubigter Kopie
  5. ggf. Bescheinigung über die Ableistung eines Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung von 6 Wochen (oder 240 Stunden in Teilzeit)
  6. Tabellarischer Lebenslauf mit Ihrer Mailadresse
  7. Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis muss spätestens zum Schuleintritt vorgelegt werden (zu Schulbeginn nicht älter als drei Monate)
  8. Kopie des Personalausweises
  9. Nachweis der Masern-Schutz-Impfung (nach dem Masernschutzgesetz) bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern muss zum Schuleintritt vorgelegt werden (Kopie des Impfbuches).

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte in Papierform an:

Anne-Frank-Berufskolleg Münster
Fachschule für Sozialpädagogik (konsekutive Ausbildung)
z.Hd. Michaela Meyer-Wahl
Manfred-von-Richthofen-Str. 39
48145 Münster

Bitte verzichten Sie auf Bewerbungsmappen und legen Sie alle Unterlagen in eine Klarsichthülle.
Nach Eingang und Bearbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen laden wir Sie ggf. zu einem Gespräch ein.

Wichtig!! Melden Sie sich parallel zu Ihrer schriftlichen Bewerbung ab den 01.12.2022 unter SchülerOnline an. Sollten Sie hier Probleme haben, helfen Ihnen folgende Hinweise: Hilfe-Bogen für SchülerOnline EK

Ihr Ziel

  • Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in
  • Möglichkeit zur Fachhochschulreife

Ihre Perspektiven & Weiterbildungsmöglichkeiten:

Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozial-pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung, der Jugendsozialarbeit und im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. In diesen Arbeitsfeldern übernehmen sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.

Eine Erweiterung der Arbeitsfelder schaffen z.B. die folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten:
Heilpädagoge*in | Fachwirt*in für Erziehungswesen | Motopäde*in | Betriebswirt*in im Sozial- und Gesundheitswesen, aber auch Vertiefungen u.a. in Medienpädagogik | Theaterpädagogik | Waldpädagogik | Sprachförderung | Kinderschutz | Studium an einer Fachhochschule: Heilpädagogik | Logopädie | Sozialpädagogik | Soziale Arbeit

Organisation

Dauer der Ausbildung: 3 Jahre

  • 2 Jahre überwiegend fachtheoretisch (Schule)
  • 1 Jahr überwiegend fachpraktisch (Berufspraktikum)

Aufnahmevoraussetzungen

  • Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist der Mittlere Schulabschluss (Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife).
  • Zusätzlich ist eine der folgenden Voraussetzungen nachzuweisen:
    •  Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in)
    •  Abschluss der einschlägigen Fachhochschulreife (Fachabitur Sozial- und Gesundheitswesen) bzw. der Höheren Berufsfachschule für Sozialwesen mit Nachweis beruflicher Kenntnisse
    •  Abschluss der nicht einschlägigen Fachhochschulreife (Fachabitur) bzw. Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (240 Stunden) oder entsprechend länger in Teilzeit
    •  Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung und Nachweis einer einschlägigen zusammenhängenden beruflichen Tätigkeit (z.B. Praktikum, Bundesfreiwilligendienst) von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (240 Stun-den) oder entsprechend länger in Teilzeit

weiterhin erforderlich:

  • Nachweis der persönlichen Eignung durch ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das spätestens zu Beginn der Ausbildung vorgelegt werden muss und nicht älter als drei Monate sein darf.
  • Nachweis der Masern-Schutz-Impfung (nach dem Masernschutzgesetz) bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern (Kopie des Impfbuches). Diese muss ebenso spätestens zum Schuleintritt vorgelegt werden.

Geeignet sind hier auch ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein entsprechender Bundesfreiwilligendienst (BuFDi). Das Praktikum muss in einer für den Bildungsgang geeigneten sozialpädagogischen Einrichtung (Kita, Offene Ganztagsgrundschule, Heimerziehung) erfolgen.

Das Praktikum sollte in der Regel nicht weniger als in der Hälfte der normalen wöchentlichen Arbeitszeit abgeleistet werden (ca. 19 Stunden), wenn es nur in Teilzeit möglich ist.

Das Praktikum muss bis zum Beginn der Ausbildung abgeleistet sein. Eine Zusage zu einem Ausbildungsplatz geschieht immer nur unter Vorbehalt, dass dieser Nachweis bis zum 01.08. auch vorliegt. Ansonsten ist eine Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik nicht möglich.

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Aufstiegs-BAföG (AFBG): Monatlicher Vollzuschuss zum Lebensunterhalt (einkommens-, eltern- und vermögensunabhängig)! Beantragt werden kann bspw.:
    • ein Unterhaltsbeitrag für Ledige ohne Kind: bis zu 963 Euro/Monat
    • für Verheiratete und jedes kindergeldberechtigte Kind zusätzlich: 235 Euro/Monat
    • für Alleinerziehende: 150 Euro/Monat als Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren oder mit Behinderung.
      Seit dem 01. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden. Weiterführende Informationen und Formblätter unter www.aufstiegs-bafoeg.de
  • Bildungsgutschein: Umschülerinnen und Umschüler, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, können bei Vorlage eines Bildungsgutscheins aufgenommen werden.
  • BAföG: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch das Schüler-BAföG beantragt werden.

Haben Sie - nachdem Sie alle Informationen gelesen haben -  noch Fragen?
Stellen Sie Ihre Fragen gerne per Mail, oder

falls Sie mich telefonisch erreichen möchten, schreiben Sie mir kurz eine Mail und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück bzw. wir vereinbaren per Mail einen geeigneten Termin für ein Telefonat.

Michaela Meyer-Wahl

Sprechzeiten:
Mi | 11.45 – 12.30 | Raum 205a (Standort Mauritz)
Fr | 09.50 – 10.35 | Raum KE13 (Standort Kreuzviertel)
Für einen persönlichen Termin melden Sie sich bitte vorher per E-Mail (s.u.).

Telefon: 0251 - 39 29 04-0 (Sekretariat Standort Mauritz)
Telefon: 0251 – 39 29 04-80 (Sekretariat Standort Kreuzviertel)
Fax: 0251 - 39 29 04-49
E-Mail: