2-jährige Berufsfachschule (B3)

im Fachbereich Gesundheit / Erziehung und Soziales

staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in

Ihr Ziel

  • Berufsabschluss als staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in
  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
  • Grundqualifizierung zur Kindertagespflege

Ihre Perspektiven & Weiterbildungsmöglichkeiten:

Kinderpfleger*innen sind staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistenzkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten vorwiegend in Tageseinrichtungen für Kinder und übernehmen dort in Absprache mit pädagogischen Fachkräften Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben. Spielerisch fördern sie die Entwicklung der Kinder und gestalten den Tagesablauf kreativ und einfallsreich.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben mit Bestehen der Abschlussprüfung einen Berufsabschluss nach Landesrecht und können gleichzeitig den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben. Bei entsprechenden Leistungen wird auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt.

Bei entsprechenden Abschlussleistungen haben Sie folgende Möglichkeiten zur Weiterbildung:

  • Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik (Erzieher*in) oder für die Fachschule für Heilerziehungspflege (Heilerziehungspfleger*in)
  • Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für Bildungsgänge mit Erwerb der Fachhochschulreife oder Abitur

Organisation

  • Der Bildungsgang dauert zwei Jahre.
  • Es wird Vollzeitunterricht im Umfang von 32 bis 35 Unterrichtstunden in der Woche erteilt.
  • Praktikum: 16 Wochen innerhalb der schulischen Ausbildung, die Schwerpunkte der Praktika liegen in sozial- und erzieherischen Bereichen (Kindertagesstätte und Tagespflege)

Aufnahmevoraussetzungen

  • Mindestens Erster Schulabschluss
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das spätestens zu Beginn der Ausbildung vorgelegt werden muss und nicht älter als drei Monate sein darf
  • Nachweis über vom Robert-Koch-Institut empfohlene Impfungen; hier: Masern- und Coronaschutzimpfung (Kopie Impfausweis)

Neben den formalen Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
  • Interesse am praxisorientierten Lernen
  • Bereitschaft und Freude an der Arbeit mit Kindern

Finanzierungsmöglichkeiten

  • Bildungsgutschein: Umschülerinnen und Umschüler, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden, können bei Vorlage eines Bildungsgutscheins aufgenommen werden.
  • BAföG: Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann auch das Schüler-BAföG beantragt werden

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Stellen Sie Ihre Fragen gerne per Mail, oder

falls Sie mich telefonisch erreichen möchten, schreiben Sie mir kurz eine Mail und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück bzw. wir vereinbaren per Mail einen geeigneten Termin für ein Telefonat.

Nikola Rauer

Sprechzeiten: Mo | 11:45 - 12:30| Raum KE16 (Standort Kreuzviertel)
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Telefon: 0251 - 39 29 04-80 (Sekretariat Standort Kreuzviertel)
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