Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung: Sozialpädagogik
im Fachbereich Gesundheit und Soziales
Staatlich anerkannte Erzieher*in
Praxis integrierte Ausbildung - PiA
Der Bewerbungszeitraum für die Ausbildung ab August 2021 ist zu Ende.
Nehmen Sie für den nächsten Ausbildungszeitraum gerne Kontakt mit uns auf!
hilfreiche Dokumente
Ihr Ziel
- Berufsausbildung als staatlich anerkannte*r Erzieher*in
- Möglichkeit zur Fachhochschulreife
Ihre Perspektiven & Weiterbildungsmöglichkeiten:
Erzieherinnen und Erzieher sind staatlich anerkannte sozial-pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe. Sie arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung, der Jugendsozialarbeit und im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. In diesen Arbeitsfeldern übernehmen sie Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben.
Eine Erweiterung der Arbeitsfelder schaffen z.B. die folgenden Weiterbildungsmöglichkeiten:
Theaterpädagogik | Waldpädagogik | Sprachförderung | Tanzpädagogik | Kinderschutz | Medienpädagogik | Aids Hilfe | Studium an einer Fachhochschule: Heilpädagogik | Logopädie | Sozialpädagogik | Soziale Arbeit
Organisation
Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
- fachtheoretisch (2-3 Tage Schule pro Woche)
- fachpraktisch (3 Tage Arbeit in sozialpäd. Einrichtung pro Woche)
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist der Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife. Zusätzlich ist eine der folgenden Voraussetzungen nachzuweisen:
- Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in)
- Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen (HBFS)
- Abschluss der Fachoberschule für Sozialwesen (FOS)
- Fachabitur in einem anderen Bereich oder die Allgemeine Hochschulreife und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis muss spätestens zum Schuleintritt vorgelegt werden und darf zu Schulbeginn nicht älter als drei Monate sein.
- Nachweis der Masern-Schutz-Impfung (nach dem Masernschutzgesetz) bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern muss zum Schuleintritt vorgelegt werden (Kopie des Impfbuches).
Haben Sie - nachdem Sie alle Informationen gelesen haben - noch Fragen?
Vereinbaren Sie einen Telefontermin per Mail
Überwiegend arbeiten auch wir derzeit aus dem HomeOffice. Falls Sie mich telefonisch erreichen möchten, schreiben Sie mir kurz eine Mail und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück bzw. wir vereinbaren per Mail einen geeigneten Termin für ein Telefonat.
Herr Heitjans
Abteilungsleitung Anlage E
Fachschule für Sozialpädagogik
Sprechzeiten: Fr | 10:00 - 11:00 | Raum 205a (Mauritz)
Für einen persönlichen Termin melden Sie sich bitte vorher per eMail (s.u.)!
Telefon: 0251 - 39 29 04-28
Fax: 0251 - 39 29 04-49
E-Mail: l.heitjans@afb-ms.de