2-jährige Fachoberschule (C3)

im Fachbereich Gesundheit und Soziales

Ihr Ziel

  • Fachhochschulreife
  • berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Gesundheit und Soziales

Ihre Perspektiven & Weiterbildungsmöglichkeiten:

In dem zweijährigen Bildungsgang der "Fachoberschule Gesundheit und Soziales" werden berufliche Kenntnisse in Verbindung mit der Fachhochschulreife vermittelt.
Er bereitet somit nicht nur auf das Studium an einer Fachhochschule vor, sondern vermittelt neben einer theoretischen Bildung auch eine praktische Ausbildung.
Wer später studieren oder Erzieher*in werden möchte, sollte eine Praxisstelle auswählen, die dem jeweiligen fachlichenSchwerpunkt entspricht.

Ihre Perspektiven:

  • Studium an einer Fachhochschule: Gesundheitswesen | Gesundheitsmanagement I Heilpädagogik | Physiotherapie | Ergotherapie | Logopädie | Sozialpädagogik | Soziale Arbeit | ...
  • Bessere Qualifizierung für einen Ausbildungsplatz durch breit gefächerte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den versch. fachspezifischen Bereichen
  • Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschulen für Sozialpädagogik (Erzieher*in) und Heilerziehungspflege

Organisation

Die Ausbildung in Klasse FOS 11 umfasst  12 Unterrichtsstunden verteilt auf 1,5 Schultage. An den übrigen Tagen findet das fachbezogene Praktikum statt.
Die Ausbildung in Klasse FOS 12 erfolgt in Vollzeitform.
Für den Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 ist neben der rein schulischen Versetzung auch das ordnungsgemäß durchgeführte und bescheinigte Praktikum erforderlich.

Aufnahmevoraussetzungen

mittlerer Schulabschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
und Nachweis einer fachbezogenen Praktikumsstelle (nach einer möglichen Zusage der Schule und vor Antritt der Klasse 11, s.u.)

Neben den formalen Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Interesse am praxisorientierten Lernen
  • Interesse für medizinisch-pflegerische und soziale Fragestellungen
  • Bereitschaft und Freude an der Arbeit mit Menschen

Praktikum in der FOS 11

  • Die Bewerber*innen sind selbst für die Beschaffung ihrer Praktikumsstelle verantwortlich.
  • Zu Beginn des Praktikums muss eine  Belehrung  gem. § 34 Abs.5 S.2 Infektionsschutzgesetz erfolgt sein.
  • Der Praktikumsvertrag (das Formular erhalten Sie mit der Zusage) muss in dreifacher Ausfertigung  zu Beginn des Schuljahres vorliegen und sich über ein ununterbrochenes Jahr erstrecken. (1.8 bis zum 31.7 des Folgejahres)
  • Zur Sicherung der Qualität des Praktikums sind geeignete Betriebe und Einrichtungen  auszuwählen, die die Berechtigung haben, in einem dem Schwerpunkt entsprechenden anerkannten Beruf auszubilden.
  • Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt unter Anrechnung der 12 Stunden Unterrichtszeit 26,5 Stunden.

Hinweise zum Praktikum finden Sie auch in dieser Broschüre des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Haben Sie - nachdem Sie alle Informationen gelesen haben -  noch Fragen?
Stellen Sie Ihre Fragen gerne per Mail, oder

falls Sie mich telefonisch erreichen möchten, schreiben Sie mir kurz eine Mail und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück bzw. wir vereinbaren per Mail einen geeigneten Termin für ein Telefonat.

Christoph Hoenig

Sprechzeiten: Mo | 09:50– 10:35 Uhr und nach Vereinbarung | Raum KE14 (Kreuzviertel)

Telefon: 0251-392904-80 (Büro Kreuzviertel)
Fax: 0251 - 39 29 04-49
E-Mail: