Information zur Sporttauglichkeit
Gilt NUR für die Bildungsgänge:
- Freizeitsportleiter/in mit AHR
- 2-jährige Berufsfachschule Ernährung/ HWS - Ausrichtung Bewegung/ Sport
- 2-jährige Berufsfachschule Gesundheit und Soziales - Ausrichtung Bewegung/ Sport
In den oben genannten Bildungsgängen ist Sport und Bewegung ein zentraler Teil des Unterrichts.
Deshalb ist die Möglichkeit zur kontinuierlichen Teilnahme am sportpraktischen Unterricht und weiteren sportorientierten Veranstaltungen für den erfolgreichen Besuch der Bildungsgänge erforderlich.
- Die individuelle Sporttauglichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung einer aus medizinischer Sicht uneingeschränkten Teilnahme an jeglichen sportpraktischen Veranstaltungen.
- Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Unter diesem Link finden Sie nähere Hinweise für Sie und Ihren Hausarzt:
https://www.rudern.de/news/2010/die-aerztliche-untersuchung-zur-sporttauglichkeit
Die Bescheinigung könnte in etwa so aussehen:
ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG
zur Aufnahme in den Bildungsgang (bitte den entsprechenden Bildungsgang a-c auswählen)
a) Allgemeine Hochschulreife Freizeitsportleiter/in mit AHR
b) 2-jährige Berufsfachschule Ernährung/ HWS - Ausrichtung Bewegung/ Sport
c) 2-jährige Berufsfachschule Gesundheit und Soziales - Ausrichtung Bewegung/ Sport
Hiermit wird Vorname Nachname , geboren am, bescheinigt, dass er/sie sporttauglich ist.
Am Tag der Untersuchung bestehen keine Bedenken, sich den körperlichen Anforderungen der sportlichen Ausbildung zu unterziehen.
Datum, Unterschrift / Stempel vom Arzt
Gerne können Sie auch den Vordruck verwenden: Ärztliche Bescheinigung.pdf